4.9.2010 : 20:02 : +0200

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Februar

 

 

<typohead type="1" align="center">Leichenwagen mit Pferdebespannung bei der Beerdigung</typohead>

<typohead type="1" align="center">von Angela Schwirz im Jahr 1944.</typohead>

 

Archiv: Egon Gross

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Sterbe- und Totenbräuche

 

Die Menschen sterben heute nur noch selten zu Hause. Gestorben wird meist in Krankenhäusern oder Altenheimen. Dies und die Überführung der Toten in die Leichenhalle hat zur Verarmung und zum Wegfall vieler Totenbräuche geführt. Die Tabuisierung des Todes tut ein Übriges.

 

Beim nahenden Tod wird in christlich geprägter Umgebung der Priester gerufen, der dem Sterbenden das Sterbesakrament (früher „letzte Ölung“ genannt) spendet. Dabei werden Stirn und Hände mit geweihtem Öl gesalbt. Sofern es dem Sterbenden noch möglich ist, reicht ihm der Priester auch die Kommunion. Der Gang des Priesters zu dem Sterbenden (Versehgang) ist noch lange nach dem letzten Krieg zu Fuß zurückgelegt worden, wobei sich in Begleitung des Priesters der Küster befand. Davor schritt ein Messdiener mit der Versehganglaterne. Priester und Messdiener trugen liturgische Kleidung. Vorübergehende Passanten machten vor dem Allerheiligsten, das der Priester bei sich trug, eine Kniebeuge und bekreuzigten sich.

 

Vor dem Bau der Leichenhalle (1968) hat man den Verstorbenen bis zum Begräbnis im offenen Sarg zu Hause aufgebahrt. In der Nähe des Toten brannte das Totenlicht. Der Brauch, beim Tod eines Menschen die Uhr anzuhalten, war teilweise auch bei uns verbreitet. Er stellt ein „memento mori“ dar: der Tote hat „keine Zeit“ mehr und ist in Gottes Ewigkeit eingegangen. Man gab dem Verstorbenen auch das „Sterbekreuz“ oder den Rosenkranz in die gefalteten Hände. In den Sarg wurden geweihte Kräuter (aus dem am 15.08. – Mariä Himmelfahrt – gesegneten Kräuterwisch oder Krautbund) gelegt. Nach dem Bekanntwerden des Todes läutet noch heute die „Totenglocke“ (Weg Geläute), das sich als eindringliches „Gedenke des Todes“ für die Gemeinde darstellt.

 

Solange der Tote zu Hause aufgebahrt blieb (etwa bis 1968), kamen an den drei Abenden vor dem Begräbnis die Verwandten, Nachbarn, Freunde und Bekannten des Verstorbenen zusammen und beteten den Sterberosenkranz. Dieser war dem Seelenheil des Verstorbenen gewidmet. Er sollte aber auch den trauernden Angehörigen des Verstorbenen Trost spenden. Heute betet man in der Kirche an einem Tag vor der Beisetzung das „Totengebet“.

 

Die Beerdigung fand noch am Vormittag statt. In Prozessionsform bewegte sich der Leichenzug vom Sterbehaus zur Kirche, wo der Sarg vor der Kommunionbank aufgestellt wurde. Bis 1959 zog ein Pferdegespann den Totentransportwagen. Dann übernahmen Beerdigungsinstitute mit motorisierten Leichenwagen den Transport. Soweit dieser mit dem Wagen nicht möglich war, ist der Sarg von Männern (meist aus der Nachbarschaft) getragen worden, die man um diesen Dienst gebeten hatte. Im Sterbeamt teilten Messdiener während des Opfergangs zum Gedenken an den Verstorbenen „Totenbildchen“ aus, die außer einem Andachtsbild u. a. die Geburts- und Todesdaten und ein Gebet für den Verstorbenen enthielten. Nach dem Gottesdienst bewegte sich der Trauerzug erneut in Prozessionsform zum Friedhof. Bis 1954 wurden Protestanten und Katholiken auf getrennten Friedhöfen bestattet. Der evangelische Friedhof befand sich im Bereich der heutigen Leichenhalle. Aus einem Beschluss des Friedhofszweckverbandes vom 09.05.1954 geht hervor, dass der evangelischen Friedhof wegen Vollbelegung geschlossen wurde und die Pfarrer der beiden Konfessionen keine Bedenken gegen einen Gemeinschaftsfriedhof hatten.

 

Dem Begräbnis folgte – was durchaus auch heute noch üblich ist - die Bewirtung der geladenen Trauergäste im Haus des Verstorbenen oder in einer Gastwirtschaft (Leichenschmaus).

 

Der Brauch, den Leichnam des Verstorbenen zum Requiem in die Kirche zu bringen, fand mit dem Bau der Leichenhalle ein Ende. Der Pfarrer der Kath. Pfarrgemeinde Lebach teilte am 24.04.1968 im „Kleinen Apostel“ mit, dass nach einer Polizeiverordnung der Verstorbene künftig in die Leichenhalle zu überführen sei. Es sei deshalb sinnwidrig, diesen zuerst zum Friedhof zu bringen und dann zum Begräbnisamt in die Kirche und anschließend wieder zum Friedhof. Außerdem werde die Prozession zum Friedhof durch den starken Verkehr in sehr lästiger Weise gestört. Die Beisetzung erfolge deshalb künftig nach dem Sterbeamt unmittelbar von der Leichenhalle aus.

 

In früherer Zeit trugen die nächsten Angehörigen des Verstorbenen ein Jahr lang schwarze Trauerkleidung. Davon ist man heute weitgehend abgekommen.

 

Es hat sich aber der Brauch erhalten, in der Kirche das „Dreißigeramt“ und das „Jahrgedächtnis“ für die Toten lesen zu lassen. Es sind Gottesdienste, in denen besonders des Verstorbenen gedacht und für ihn gebetet wird. Im sogenannten „Dreißigeramt“ ist früher vor der Kommunionbank die „Tumba“ aufgestellt worden. Sie war mit einer schwarzen Decke umhüllt und galt als Nachbildung einer Bahre.

 

Viele Totenbräuche hat auch das Fest Allerseelen am 02.11. hervorgebracht. Die tragende Mitte des Allerseelenbrauchtums ist die kirchliche Gedächtnisfeier der Toten: das Requiem. Weil das Allerseelenfest auf das Fest Allerheiligen (01.11.) folgt, hat sich der Brauch herausgebildet, schon an Allerheiligen den Friedhof zu besuchen. Die Gräber werden hergerichtet, geschmückt und das Seelenlicht (Totenlicht) angezündet. Das Licht ist Sinnbild des „ewigen Lichtes“, das den Verstorbenen leuchten möge. Die Gräber werden vom Priester gesegnet. Davor wird in der Leichenhalle in einem Wortgottesdienst für die Verstorbenen gebetet und die Namen der im letzten Jahr Verstorbenen verlesen.

 

Benno Müller

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